Anwendungsgebiete und Kontraindikationen
Tapeverbände finden im Bereich der Rehabilitation und Sportmedizin breite Anwendung. Beispiele für konkrete Anwendungen finden Sie in unserem praktischen Teil. Gewisse Verletzungen dürfen allerdings nicht mit einem Tapeverband behandelt werden, sondern bedürfen der kompletten Ruhigstellung. Generell gilt, dass Tapeverbände erst nach kompletter diagnostischer Abklärung angelegt werden dürfen.
Allgemein sind Tapeverbände bei folgenden Zuständen kontraindiziert:
großflächige Hautverletzungen
Offene Wunden mit Infektionsgefahr
diagnostisch nicht abgeklärte Verletzungen
allergische Hautreaktionen auf das Tapematerial
Bei Verletzungen von Knochen, Sehnen und Muskeln ergeben sich folgende Kontraindikationen:
Knochenverletzungen
Knochenbrüche mit Fehlstellung
Ermüdungsbrüche
Bandausrisse mit Knochenbeteiligung
Verletzungen der Sehnen oder des Kapsel-Band-Appparat
komplette Kapsel-Bandrisse
Sehnenabrisse
ausgekugelte Gelenke
Muskelverletzungen
Muskelfaserrisse
massive Muskelquetschungen
große Muskelhämatome
stark blutende Muskelverletzungen
Grundregeln beim Tapeverband